AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Veranstaltungen des Kulturschock e.V.

Durch den Kauf eines Tickets besteht zwischen dem Veranstalter und dem Käufer ein Vertragsverhältnis. Der Besuchervertrag wird entweder durch den Kauf eines Tickets oder das Betreten des Veranstaltungsgeländes geschlossen.

1. Veranstalter

Kulturschock e.V. vertr. d. Dirk Lellwitz, Schlund 10, 58540 Meinerzhagen

2. Tickets

2.1. Erwerb eines Ticket
Die Tickets können sowohl online auf der Website www.ps-metal.de, , als auch bei den jeweils angegebenen Vorverkaufsstellen erworben werden. Die Restkarten gibt es an der Tageskasse, sollte die Veranstaltung nicht vorzeitig ausverkauft sein. Der Einlass ist limitiert und erst ab 16 Jahren gestattet.
2.2. Weiterverkauf / Weitergabe
Ein Weiterverkauf des Tickets ist untersagt. Die Verwendung von Tickets für Verlosungszwecke ist ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 2000 Euro. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
2.3. Verlust der Tickets
Es erfolgt kein Ersatz bei Verlust des Tickets.

3. Lärmhinweis

Aufgrund der erhöhten Lautstärke auf Kulturschock e.V. Veranstaltungen, empfehlen wir ausdrücklich die Verwendung von Gehörschutz. Der Besuch der Festivals erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die Gefahr von Hörschäden oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schäden besteht. Die Haftung des Veranstalters für etwaige gesundheitliche Folgen ist ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen bei grober Fahrlässigkeit. Dem Besucher steht es frei dies nachzuweisen.

4. Fotografieren, Filmen, Aufnahmen

Lediglich das Fotografieren für den privaten Zweck mit einfachen Handy- und Fotokameras ist gestattet. Die Benutzung von Kameras mit Zoomobjektiven, Videofunktion, sowie professioneller Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Mitschnitt von Künstlerauftritten ist generell untersagt.

Der Eintritt kann bei Zuwiderhandlung verwehrt werden. Zudem erfolgt eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Jegliche kommerzielle Nutzung von Aufnahmen jeder Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Bei Zuwiderhandlung (kommerzielle Nutzung der Aufnahmen in jeglicher Art und Weise) erfolgt eine Vertragsstrafe in Höhe von 8.500 Euro. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Akkreditierungsanfragen können an info@ps-metal.de gewendet werden.

5. Verschiebung, Absage, Abbruch, Verspätung oder Programmänderung

Das Event findet bei jeder Art von Wetterbedingungen statt, es sei denn, die Wetterumstände sind unverantwortlich. Sobald Gefahr für die Gesundheit der Veranstaltungsteilnehmer besteht, besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung vor Beginn abzusagen oder auch währenddessen abzubrechen.
5.1 Verschiebung / Verlegung der Veranstaltung
Der Veranstalter hält sich das Recht offen, die Veranstaltung terminlich oder örtlich zu verschieben, falls die eigentlich geplante Durchführung der Veranstaltung nicht möglich oder unzumutbar ist (Dies beinhaltet auch eine mögliche Schlechtwetter-Vorhersage). Die Tickets behalten ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe ist nicht möglich.

Räumliche Verlegung: Der Veranstaltungsort kann um bis zu 50 km (Luftlinie) verschoben werden, wenn eine Durchführung des Events auf der ursprünglich angedachten Veranstaltungsfläche nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sollte die neue Location weiter entfernt sein, können die Tickets kostenfrei storniert und zurückgegeben werden (Rückzahlung ohne Vorverkaufsgebühr und Transaktionskosten). Ansprüche müssen per EMail an info@ps-metal.de bis mind. 24 Stunden vor dem Start der Veranstaltung geltend gemacht werden. Die Tickets müssen als Original postalisch geschickt werden.
Die Verlegung oder Verschiebung des Events wird über die Website www.kulturschock-meinerzhagen.de, sowie die Facebook Fanseite der Veranstaltung unverzüglich bekanntgegeben. Zudem wird versucht die örtlichen Medien soweit möglich zu informieren.

5.2 Absage der Veranstaltung
Bei Absage der Veranstaltung noch vor Beginn des Events, ohne die Bekanntgabe eines Ersatztermins, steht dem Ticketkäufer eine Rückerstattung des Ticketpreises (ohne Vorverkaufsgebühr und Transaktionsgebühren) zu. Ansprüche müssen per E-Mail an info@ps-metal.de bis spätestens 7 Tage nach dem ursprünglichen Termin der Veranstaltung geltend gemacht werden. Die Tickets müssen als Original geschickt werden. Weiterreichende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

5.3 Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung nach Beginn, auf Grund von höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt), einer gerichtlichen Entscheidung oder eine behördlichen Anordnung, besteht für den Besucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und / oder Schadensersatz, außer dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden.

5.4 Änderung / Verspätung des Programmes / der Veranstaltung
Der bekanntgegebene Veranstaltungs-Ablaufplan, sowie das LineUp der Künstler, können sich jederzeit ändern. Die bekanntgegebenen Daten entsprechen nur einer geplanten Übersicht des Programms. Sollte einer oder mehrere Künstler absagen, bemüht sich der Veranstalter um einen adäquaten Ersatz. Ansprüche von Besuchern auf Grund von Absagen einzelner Künstler / DJs bestehen nicht.
Der Veranstalter bemüht sich etwaige Änderungen schnellstmöglich bekannt zu geben.

6. Sicherheitskontrollen / Einlassbedingungen / Verlassen des Geländes
6.1 Einlassbedingungen
Der Einlass zum Event ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ticket zugelassen und erst ab 16 Jahren erlaubt. Am Einlass ist das Ticket vorzuzeigen. Ein Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass einer Person auf das Veranstaltungsgelände.
Der Veranstalter hält sich das Recht vor, den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verweigern. Ein Regress-Anspruch besteht in diesem Fall nicht. Zu wichtigen Gründen gehören unter anderem aber nicht ausschließlich: starke Alkoholisierung von Besuchern, nicht angemessene Kleidung (z.B. rassistisch, menschenverachtend, etc.), das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Stichwaffen, Waffen, Fackeln, Pyrotechnik, Drogen, Betäubungsmittel und andere gefährliche Gegenstände aller Art), Mitführen von Getränken und Speisen (wenn diese nicht freiwillig am Eingang abgegeben werden).
Der Besucher hat Anspruch auf die komplette Erstattung des Ticketpreises (ohne Vorverkaufsgebühren und / oder Transaktionskosten), sollte ihm trotz gültigem Ticket kein Einlass gewährt werden, es sei denn es besteht ein wichtiger Grund (siehe insbesondere oben). In diesem Fall ist eine Rückgabe und / oder Erstattung des Tickets / Ticketpreises nicht möglich. Darüber hinaus ist ein weitergehender Schadensersatz-Anspruch ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter kann grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden.
Sollten Besucher das Veranstaltungsgelände betreten, die einer Beaufsichtigung bedürfen, auf Grund ihres körperlichen und / oder geistigen Zustandes, besteht keine vertragliche Pflicht des Veranstalters zur Führung einer notwendigen Aufsicht.

6.2 Sicherheitskontrollen
Auf Grund von Ordnung und Sicherheit der Veranstaltung und deren Besucher, erfolgt am Eingangsbereich eine Sicherheitskontrolle durch eingewiesenes Sicherheitspersonal. Dieses Sicherheitspersonal führt ggf. eine Leibes- und Taschenvisitation durch. Der Besucher hat den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten und erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Bei Verweigerung wird der Einlass verwehrt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises und / oder Rückgabe des Tickets besteht nicht.

6.3 Verlassen des Geländes
Beim Verlassen des Festival-Geländes besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass. Das Ticket verliert seine Gültigkeit.

7. Verbote / Hausrecht
Der Veranstalter besitzt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände. Dies wird durch ihn selbst, seine Beauftragten, dem Vermieter und / oder dem Sicherheitspersonal ausgeübt. Diesen ist unmittelbar bei Aufforderung Folge zu leisten.
Klettern auf Bühne, Zelte, Pavillion, Traversen, Tribünen und ähnlichen ist untersagt.  Der Aufenthalt innerhalb der abgesperrten Bereiche (z.B. Backstage Bereich, Bühnenbereich, jegliche Verkaufsstände, etc.) vor, während, und nach dem Festival ohne Autorisierung seitens des Veranstalters untersagt.
Gewerbliche Handlungen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Dies beinhaltet unter anderem aber nicht ausschließlich: Werbung aller Art, Verkauf, etc. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 4500 Euro fällig. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Verstößt ein Festivalbesucher gegen eine oder mehrere der aufgeführten Verbote (innerhalb dieser AGBs), kann dem Besucher ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erteilt werden. Die Erstattung des Ticketpreises steht dem Besucher in diesem Fall nicht zu, es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden.

8. Lebensmittel und Getränke

Das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken auf das Veranstaltungsgelände in jeglicher Form ist nicht gestattet.

Der Ausschank von Getränken auf dem Gelände des Festivals erfolgt in Mehrwegbechern. Hierauf wird ein Pfand erhoben. 

Durch den Kauf von Lebensmitteln und Getränken, besteht ein Kaufvertrag mit dem jeweiligen Ausschank-Unternehmen bzw. Gastronomen.

9. Nutzungs- und Werberechte
Durch Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmt der Besucher unwiderruflich zu, dass während des Festivals Foto-, Bild-, Video-, und Ton-Aufnahmen von ihm / ihr gemacht werden dürfen. Diese Aufnahmen dürfen durch den Veranstalter, dessen Beauftragten und dessen Vertragspartnern unentgeltlich für Werbe-, Berichterstattungs- und Sponsoring-Zwecke genutzt werden, in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien.

10. Haftung
Auf dem Festivalgelände gibt es keinerlei Garderobe. Somit übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gestohlene oder verlorengegangene Gegenstände.
Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie

b) für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie

c) für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seitens des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Der Veranstalter haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11. Datenschutz
Die Daten der Ticketkäufer werden vom Veranstalter und / oder Franchisegeber zur Erfüllung der Vertragspflichten gespeichert. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
 
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, auf eine wirksame Vereinbarung hinzuwirken, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung, hätten die Vertragspartner deren Nichtigkeit oder Fehlen gekannt, wirtschaftlich am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Vertrages beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, wird die Stadt des Sitz des Veranstalters vereinbart.